22.04.2023
PATHOS zahlt Inflationsausgleichsprämie
„Wir haben die Köpfe zusammengesteckt und überlegt, wie wir unsere Mitarbeiter*innen unterstützen können“, erläutert PATHOS-Geschäftsführer Mathias Kohl im Hinblick auf die Prämie des Unternehmens. „Alle Zusatzkosten auffangen können wir nicht. Aber wir sind überzeugt davon, dass wir etwas auf die Beine gestellt haben, um unsere Beschäftigten kurzfristig und spürbar zu unterstützen“, so Kohl weiter. Was das in konkreten Zahlen bedeutet? Das Personaldienstleistungsunternehmen zahlt seinen Mitarbeiter*innen quartalsweise zusätzlich zu Stundenlohn, Zulagen und Zuschlägen 100 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie für jeden vollen Beschäftigungsmonat bei PATHOS. Von insgesamt bis zu 1200 Euro netto können die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirma somit im Aktionszeitraum bis Ende 2023 beim „PATHOS-Entlastungspaket“ (PEP) profitieren. Ob die Aktion im Anschluss auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird, darüber wird voraussichtlich im kommenden Herbst entschieden. Das bisherige Feedback von Kundenunternehmen sowie von Mitarbeiter*innen und Bewerber*innen ist bereits sehr positiv. Die Möglichkeit zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Es handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.